Rechtsprechung
   VG Berlin, 18.11.2021 - 1 K 26.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52053
VG Berlin, 18.11.2021 - 1 K 26.19 (https://dejure.org/2021,52053)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.11.2021 - 1 K 26.19 (https://dejure.org/2021,52053)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. November 2021 - 1 K 26.19 (https://dejure.org/2021,52053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,52053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Sozialistische Gleichheitspartei

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Berlin, 21.01.2016 - 1 K 255.13

    Nennung von "Pro NRW" im Verfassungsschutzbericht 2012 als rechtsextremistische

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2021 - 1 K 26.19
    Zudem sind die beanstandeten Verfassungsschutzberichte jedenfalls auf der Internetpräsenz der Beklagten weiterhin verfügbar, so dass es der Klägerin auch insoweit nicht an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. Urteil der Kammer vom 21. Januar 2016 - VG 1 K 255.13, juris Rn. 24).

    Von einer kurzen Zeitspanne ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen (Urteil der Kammer vom 21. Januar 2016 - VG 1 K 255.13, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Schließlich kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die zur Feststellung des Bestehens verfassungsfeindlicher Bestrebungen herangezogenen Äußerungen für sich genommen zulässig sind, da sie vom Schutz der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG umfasst sind (Urteil der Kammer vom 21. Januar 2016 - VG 1 K 255.13, juris Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2021 - 1 K 26.19
    Vielmehr bildet danach die Gesamtheit der Produktionsverhältnisse die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewusstseinsformen entsprechen (S. 25 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51, juris Rn. 250).

    Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt." (zitiert nach BVerfG, Urteil vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51, juris Rn. 248).

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2021 - 1 K 26.19
    Angesichts dessen bestehen auch für eine Ablösbarkeit der Regierung sowie allgemeine und gleiche Wahlen kein Raum und kein Bedürfnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - BVerwG 6 C 22.09, juris Rn. 33; OVG Münster, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08, juris Rn. 56; weitere Nachweise bei Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage 2019, § 4 BVerfSchG, Rn. 55).

    Der Klägerin ist im Ausgangspunkt zwar darin zu folgen, dass die Verwendung von Begriffen wie Sozialismus, Revolution und Kapitalismus im politischen Sprachgebrauch allein keine Anhaltspunkte für eine Verfassungsfeindlichkeit darstellen, da mit ihnen auch (lediglich) eine grundlegende Umgestaltung der wirtschaftspolitischen Verhältnisse - ein grundgesetzkonformes politisches Ziel - gemeint sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - BVerwG 6 C 22.09, juris Rn. 39 f.; OVG Münster, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08, juris Rn. 60).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2021 - 1 K 26.19
    Angesichts dessen bestehen auch für eine Ablösbarkeit der Regierung sowie allgemeine und gleiche Wahlen kein Raum und kein Bedürfnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - BVerwG 6 C 22.09, juris Rn. 33; OVG Münster, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08, juris Rn. 56; weitere Nachweise bei Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage 2019, § 4 BVerfSchG, Rn. 55).

    Der Klägerin ist im Ausgangspunkt zwar darin zu folgen, dass die Verwendung von Begriffen wie Sozialismus, Revolution und Kapitalismus im politischen Sprachgebrauch allein keine Anhaltspunkte für eine Verfassungsfeindlichkeit darstellen, da mit ihnen auch (lediglich) eine grundlegende Umgestaltung der wirtschaftspolitischen Verhältnisse - ein grundgesetzkonformes politisches Ziel - gemeint sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - BVerwG 6 C 22.09, juris Rn. 39 f.; OVG Münster, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08, juris Rn. 60).

  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2021 - 1 K 26.19
    Die Frage, ob dafür auch im Rahmen der allgemeinen Leistungsklage eine vorherige Antragstellung bei der Behörde erforderlich ist (verneint von BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2017 - BVerwG 7 C 31.15, juris Rn. 24; vgl. Sodan in: ders./Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 42 Rn. 45; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, Vorb. § 40 Rn. 8a, 51), kann offen gelassen werden.
  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 27.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2021 - 1 K 26.19
    Der aus Art. 21 Abs. 1 GG (mit der darin verfassungsrechtlich gewährleisteten Parteienfreiheit in Form der Betätigungsfreiheit als politische Partei und der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb) folgende öffentlich-rechtliche Anspruch auf Unterlassung einer amtlichen Äußerung setzt voraus, dass diese rechtswidrig in die Rechte des Betroffenen eingreift und die konkrete Gefahr ihrer Wiederholung droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2014, BVerwG 3 C 27.13, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 55.20

    Verfassungsschutzrecht des Bundes 2019; AfD; Jugendorganisation; Junge

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2021 - 1 K 26.19
    Gegen die hieraus entstehenden faktischen Nachteile ist die Partei nicht per se durch Art. 21 Abs. 1 GG geschützt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 55/20, juris, Rn. 19; siehe auch Beschluss der Kammer vom 28. Mai 2020 - VG 1 L 95/20, S. 13 BA).
  • VG Berlin, 28.05.2020 - 1 L 95.20

    Verfassungsschutzbericht 2019 darf die "Junge Alternative für Deutschland" und

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2021 - 1 K 26.19
    Gegen die hieraus entstehenden faktischen Nachteile ist die Partei nicht per se durch Art. 21 Abs. 1 GG geschützt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 55/20, juris, Rn. 19; siehe auch Beschluss der Kammer vom 28. Mai 2020 - VG 1 L 95/20, S. 13 BA).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15

    Nachweis einer vermögensrechtlichen Schädigung im Rahmen der Enteignung eines

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2021 - 1 K 26.19
    Ein Beweisantrag muss bestimmte Beweistatsachen bezeichnen, um eine exakte und sinnvolle Anwendung der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zu ermöglichen (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - BVerwG 8 B 27.15, juris Rn. 21).
  • VG Berlin - 1 K 497.16 (anhängig)

    Erwähnung der PKK im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2021 - 1 K 26.19
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus § 167 Abs. 2 VwGO analog (siehe hierzu Urteil der Kammer vom 26. September 2019 - VG 1 K 497.16, S. 23 UA) i.V.m. §§ 709 Sätze 1 und 2 ZPO.
  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen

    Eine solche "Diktatur des Proletariats" im marxistisch-leninistischen Sinne ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes unvereinbar (vgl im Einzelnen BVerfG vom 17.8.1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 5, 85, 147 ff - juris RdNr 234 ff; vgl zur Verfassungsfeindlichkeit einer solchen Zielsetzung außerhalb eines Parteiverbotsverfahrens BVerfG vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334, 360 - juris RdNr 62; ausführlich auch BVerwG vom 21.7.2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 RdNr 33; zuletzt VG Berlin vom 18.11.2021 - 1 K 26.19 - juris RdNr 26) .
  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen

    Eine solche "Diktatur des Proletariats" im marxistisch-leninistischen Sinne ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes unvereinbar (vgl im Einzelnen BVerfG vom 17.8.1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 5, 85, 147 ff - juris RdNr 234 ff; vgl zur Verfassungsfeindlichkeit einer solchen Zielsetzung außerhalb eines Parteiverbotsverfahrens BVerfG vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334, 360 - juris RdNr 62; ausführlich auch BVerwG vom 21.7.2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 RdNr 33; zuletzt VG Berlin vom 18.11.2021 - 1 K 26.19 - juris RdNr 26) .
  • VG München, 27.09.2022 - M 30 K 18.1188

    Erwähnung eines Motorradclubs als Supporter-Club der Hells Angels in

    Einer regelmäßigen Erweiterung des Klagebegehrens im Sinne von § 91 Abs. 1 VwGO, die wegen des gleichbleibenden Streitstoffs ohnehin sachdienlich wäre (vgl. insoweit VG Berlin, U.v. 18.11.2021 - 1 K 26.19 - juris Rn. 16), bedurfte es daher nicht.

    Hinsichtlich der Verfassungsschutzberichte der Folgejahre ist eine erneuerte außergerichtliche Geltendmachung angesichts der schon zuvor ablehnenden und in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck gebrachten Haltung des Beklagten entbehrlich (vgl. VG Berlin, U.v. 18.11.2021 - 1 K 26.19 - juris Rn. 16).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht